Privatleistungen

Neben der kassenärztlichen Tätigkeiten bieten wir auch unten angeführte Privatleistungen an. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir über keine Bankomatkassa verfügen, und diese daher im Anschluss der Behandlungen bar zu bezahlen sind. Sollten Sie Fragen zu Behandlungen oder anfallender Kosten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über die Kontaktadresse auf dieser Homepage zur Verfügung!

Führerscheinuntersuchungen

Was ist mitzunehmen?

Bitte vereinbaren Sie Ihren Untersuchungstermin über unsere Online Terminvereinbarung oder telefonisch zu unseren Ordinationszeiten.
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, gültiger Schülerausweis)

  • Kontaktlinsen: die Überprüfung erfolgt zunächst ohne Kontaktlinsen. Sie sollten diese bei der Untersuchung daher noch nicht eingesetzt haben!

  • Brillenträger: die Überprüfung erfolgt zunächst ohne Brille, dann erst wird die Sehleistung mit Brille beurteilt. Bei Untersuchungen der Führerschein Gruppe 2 (C/D) ist eine Brillenglasbestimmung (nicht älter als 6 Monate) vom Optiker oder Augenarzt zwingend vorgeschrieben!!

  • Wenn Sie abwechselnd mit Brillen und Kontaktlinsen fahren möchten, sind beide Sehbehelfe zur Untersuchung mitzunehmen.

Tarife

  • Gruppe I (A,B,F,G): 35,-  €

  • Gruppe II (C,D,E): 50,- €

  • Gruppe II Verlängerungen: 30,- €

Privatordination

Sollten Sie ausführliche medizinische Untersuchungen oder Beratungen ohne Wartezeit und Zeitdruck wünschen, so können Sie mich auch als Privatarzt in Anspruch nehmen. Privatordinationen werden ausschließlich außerhalb der regulären Ordinationszeiten nach Terminvereinbarung durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Honorarnote einer Privatordination nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung refundiert wird. Das Einreichen bei einer privaten Versicherung ist aber möglich!

Kosten: 45,- € pro angefangener Viertelstunde
(Ihren gewünschten Zeitrahmen können Sie schon im Vorfeld deponieren.)

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit. Darin erklärt eine Person den Wunsch, dass bestimmte medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Durch eine Patientenverfügung werden also konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt. Meistens betrifft dies die Situation in der letzten Phase einer schweren Erkrankung, in der die Betroffene/der Betroffene im Sterben liegt und selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Tarife lt. Empfehlung der NÖ Ärztekammer: 144,- €
Für Ehe/Lebenspartner bieten wir auch vergünstigte Pauschaltarife an!

Reisemedizinische Beratung

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Patienten stehen für uns an erster Stelle, besonders wenn es um Reisen geht. Deshalb bieten wir umfassende reisemedizinische Beratungen an, um Sie bestmöglich auf Ihre Reise vorzubereiten.
Unsere Beratungen umfassen:
  • Impfempfehlungen

  • Gesundheitsvorsorge

  • Reisekrankheiten

  • Notfallmaßnahmen

Reisemedizinische Beratungen werden je nach Aufwand individuell verrechnet.

Medizinische Atteste

Diverse Atteste für den Beruf, Versicherungen oder sportmedizinische Untersuchungen werden nach Terminvereinbarung durchgeführt. Wir bieten Ihnen eine umfassende und professionelle Erstellung von medizinischen Attesten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Berufsatteste

  • Versicherungsatteste

  • Sportmedizinische Atteste

  • Reise- und Gesundheitsatteste

  • Schul- und Ausbildungsatteste

Ärztliche Bestätigungen sind keine Kassenleistung und werden nach den Tarifempfehlungen der NÖ Ärztekammer verrechnet.

Misteltherapie

Die Mistel ist schon seit dem Altertum als Heilpflanze bekannt. In der adjuvanten (unterstützenden) Krebstherapie wird die Mistel zur Stärkung des Immunsystems, der Produktion von Abwehrzellen und zur Verbesserung des Allgemeinempfindens bei Chemotherapien eingesetzt. Die Therapieplanung erfolgt individuell und richtet sich nach  Art bzw. Stadium des Tumors und der allgemeinen Verfassung des Patienten. In der Regel werden 3x wöchentlich Injektionen unter die Haut (subcutan) verabreicht. Die Schulung und Therapieplanung erfolgt durch mich, abhängig von Ihren Wünschen kann die Therapie unter ärztlicher Kontrolle auch durch den Patienten selbst oder Angehörige erfolgen.

Die Kosten der Erstbesprechung betragen wie bei Privatordinationen 180,- € pro Stunde (Abrechnung pro angefangener 1/4 Stunde). Laufende Injektionen werden mit 20,- € verrechnet. Die Mistelpräparate selbst werden bei medizinischer Begründung zumeist von den Sozialversicherungsträgern übernommen.